Anträge für die au­ßer­or­dent­li­chen Wirt­schafts­hil­fe für den No­vem­ber können AB SOFORT gestellt werden

Die betroffenen Wirtschaftszweige sollen nun schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten. So sollen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 ausgezahlt werden.

Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Anträge auf Novemberhilfe können AB SOFORT bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

 

  1. Soloselbständige können einen Direktantrag ohne prüfenden Dritten stellen- Direkt zum Antrag
  2. Andere Unternehmen, Betriebe und Vereine müssen eine prüfende dritte Instanz hinzuziehen- Infos
  3. FAQ zu den Novermberhilfen

     
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